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Uhsadel Rechtsanwälte PartGmbB

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Uhsadel Rechtsanwälte PartGmbB

Sie suchen professionelle und rechtssichere Beratung zu Bereichen des Yachtrechts?

Wir beraten Sie beim Kauf, Verkauf oder Bau sowie der Registrierung unter Berücksichtigung des von Ihnen geplanten Betriebs der Yacht zu den für Sie wichtigen Rechtsfragen.

Dr. Jan Philipp Tietjen
Rechtsanwalt / Partner
Uhsadel Rechtsanwälte PartGmbB

Wir unterstützen Sie!

  • Yachtbau

  • Yachtkauf

  • Yachtverkauf

  • Yachtregistrierung

  • Yachtversicherung

  • Yachtschäden

Dr. Jan Philipp Tietjen

Bereits im Studium hat Rechtsanwalt Dr. Jan Philipp Tietjen seinen Schwerpunkt auf das maritime Recht gelegt. Seit dem Beginn seiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 2003 hat er seine Expertise im Yachtrecht stetig weiter entwickelt. Inzwischen berät und begleitet Herr Dr. Tietjen seit über 15 Jahren viele Mandanten im Rahmen von verschiedensten Projekten als Käufer und Verkäufer von Yachten aller Art. Als passionierter Segler ist er mit der Praxis der Schifffahrt bestens vertraut, so dass er die Bedürfnisse der Mandanten aus der Praxis durch seine lange berufliche und persönliche Erfahrung bestens versteht.

Yachtbau

Der Bau einer Yacht ist ein komplexes Projekt, welches von Beginn an vorausschauend angegangen und bzgl. vieler Rechtsfragen umfassend geplant werden sollte. Ohne sorgfältige Analyse der für die Bauphase und der späteren Nutzung der Yacht relevanten Punkte können sich unbedacht geschlossene Verträge sehr zum Nachteil des Käufers auswirken, weil diese später nicht mehr oder nur mit Abstrichen korrigierbar sind. Häufig präsentieren die Werften ihrem Kunden einen viel zu pauschal und zu knapp gefassten Schiffbauvertrag, der den wesentlichen Sicherungsbedürfnissen des Kunden nicht im Ansatz gerecht wird und nur diejenigen Punkte regelt, die für die Werft von Bedeutung sind.

Gern begleiten und beraten wir Sie umfassend bei der erfolgreichen Realisierung Ihres Schiffsbauprojekts. Dies um fasst die Prüfung des Schiffbauvertrages, Beratung während der Bauphase und bei der Vertragsabwicklung.

Yachtkauf

Ein Yachtkauf sollte Freude bereiten und nicht unbedacht zur Tortur werden. Leider führen teilweise unüberlegt unter Zeitdruck getroffene Entscheidungen häufig später zu unbedachten Problemen, die mit guter vorausschauender Beratung hätten vermieden werden können. Wesentlich zu berücksichtigen dabei sind u.a. folgende Punkte: Handelt es sich um eine neue oder gebrauchte Yacht, ist der Verkäufer eine natürliche oder juristische Person, Schiffsregistrierung/Flaggenwahl, Sicherheiten/Schiffspfandrechte, Ihr geplantes Fahrtgebiet, lastenfreies Eigentum, Einbindung einer finanzierenden Bank, Inzahlung-Gabe/Eintausch einer in Ihrem Eigentum stehenden Yacht.

Es ist unser Anspruch, unter Berücksichtigung Ihrer geplanten Nutzung der Yacht die für Sie wesentlichen rechtlichen Fragen zu prüfen und Ihnen die wesentlichen Abwägungen für Ihre Entscheidungsfindung darzustellen. Bestenfalls begleiten wir Sie bei Ihrem Projekt von der Anbahnung bis zur Lieferung und Registrierung Ihrer Yacht sowie ggf. fortlaufend danach.

Yachtverkauf

Ist ein Käufer für Ihre Yacht gefunden, gilt es die für Sie wesentlichen Punkte im Kaufvertrag sinnvoll zu regeln. Neben der Kaufpreisregelung sollten in Ihrem Interesse diejenigen wesentlichen Rechte, Haftungsbeschränkungen und die nach dem Geldwäschegesetz geltenden Verkäuferpflichten vertraglich geregelt sein. Dabei dürfen wichtige Regelungen zu Ihrem Schutz als Verkäufer im Kaufvertrag nicht fehlen. Sofern rechtlich zulässig, sollte im Kaufvertrag jedenfalls der Mängelgewährleistungsausschluss wirksam geregelt sein. Auch der Zahlungsmodus des vereinbarten Kaufpreises im Zusammenspiel mit registerrechtlichen Fragen muss so geregelt sein, dass Sie nicht Gefahr laufen, Ihr Eigentum an der Yacht zu verlieren, bevor nicht der volle Kaufpreis an Sie geleistet wurde. Gern begleiten wir Sie beim geplanten Verkauf Ihrer Yacht und beraten Sie umfassend bei allen sich im Verlauf des Verkaufsprozesses ergebenden Rechtsfragen.

Yachtregistrierung

Vor dem Erwerb einer Yacht sollte sorgsam entschieden werden, in welchem Register, d.h. unter welcher Flagge die Yacht betrieben werden soll bzw. auf Grund gesetzlicher Vorgaben zu betreiben ist. Ein Patentrezept gibt es dafür nicht. Vielmehr ist dafür die Abwägung diverser einzelfallbezogener Faktoren, und zwar u.a. abhängig von der Größe/Verdrängung der Yacht, vom Erfüllungsort, vom späteren Fahrtgebiet und der späteren Nutzung der Yacht etc. notwendig. Die Gründe für die Eintragung von Yachten in ein Binnen- oder Seeschiffsregister sind vielfältig. Die Registrierung der Yacht und ggf. die Eintragung einer Schiffshypothek zur Besicherung Ihrer Finanzierung- oder wegen der geplanten gewerblichen Nutzung der Yacht kann zwingend notwendig oder ratsam sein. Gern beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und führen die Registrierung Ihres Schiffes für Sie durch.

Yachtversicherung

Der Betrieb der Yacht entweder zu privaten oder gewerblichen Zwecken sollte sorgsam abgewogen werden. Denn beide Nutzungsarten sind rechtlich jeweils an komplexe Voraussetzungen geknüpft. Dabei ist das Vorliegen von ausreichend Yacht-Kasko- und Yacht-Haftpflicht-/P&I/Employer’s Liability Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung. Im Schadenfall sind vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer diverse Obliegenheiten zu wahren. Je nach Schadenhergang im Einzelfall müssen Sie zeitnah die richtigen Entscheidungen treffen, um z.B. Ihre Anzeige- und Schadenminderungsobliegenheit zu wahren. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Kommunikation mit den betreffenden Versicherern. Im Fall eines Yachtschadens beraten wir Sie gern. Sollte ggf. eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer oder Dritten oder die Abwehr von Ansprüchen gegen Dritte nötig sein, sind wir für Sie der richtige Partner an Ihrer Seite.

Yachtschäden

Boots- und Schiffsunfälle treten im Regelfall entweder durch technisches Versagen oder durch schuldhaftes Handeln des Schiffsführers oder des Schiffseigners ein. Es stellt sich dann die Frage nach der Haftung im Schadenfall. Anders als im Straßenverkehr handelt es sich dabei nicht um eine Gefährdungshaftung. Außer bei Feuer- und Explosionsschäden ist für eine Haftung des Schiffsführers/Schiffseigners stets Verschulden notwendig. Für die Prüfung der Haftung im Einzelfall sind bei Schiffsunfällen verschiedene Sonderregeln zu beachten. Als langjährig erfahrene Segler und auf Grund unserer zugleich jahrelangen Erfahrung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von unterschiedlichsten Schiffshavarien können wir Sie bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten oder gar in Fällen Ihrer strafrechtlichen Verteidigung umfassend beraten.

Dr. Jan Philipp Tietjen
Rechtsanwalt

Uhsadel Rechtsanwälte PartGmbB
Am Sandtorkai 73
20457 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 350 176 910
E-Mail: tietjen@uhsadel.com